
Midjourney versucht, den Umfang der Beweisaufnahme in seinem Urheberrechtsstreit mit großen Hollywood-Studios zu erweitern und argumentiert, dass Disney, Universal und Warner Bros. mehr darüber offenlegen sollten, wie sie generative KI selbst einsetzen. Der Schritt, über den TechCrunch auf Basis einer jüngsten Gerichtsakte berichtete, könnte über diesen Fall hinaus Bedeutung haben, weil er eine zentrale Frage in KI-Verfahren berührt: ob Unterhaltungsunternehmen Marktschäden durch KI-Systeme geltend machen können, während sie intern zugleich ähnliche Tools aufbauen.
Der unmittelbare Streit ist verfahrenstechnischer Natur und noch keine endgültige Entscheidung über die Urheberrechtsverletzung. Doch Auseinandersetzungen über die Beweisaufnahme prägen oft den Tatsachenbestand, der später Vergleiche, Prozessstrategien und öffentliche Erzählungen beeinflusst. In diesem Fall sagt Midjourney, die Studios sollten nicht auf Dokumente beschränkt werden dürfen, die sich nur auf KI-Nutzung mit „verbraucherorientierten“ Bildern und Videos bezogen. Das Unternehmen will eine breitere Offenlegung, einschließlich interner kreativer Einsätze, die nach seiner Ansicht seine Fair-Use-Verteidigung stützen und die Behauptungen der Studios über Wettbewerbsnachteile infrage stellen könnten.
Laut TechCrunch haben Disney und Universal im vergangenen Jahr Midjourney wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt und dabei auf die Fähigkeit des Bildgenerators verwiesen, Bilder bekannter Figuren wie Bart Simpson und Darth Vader zu erzeugen. Warner Bros. reichte Monate später eine ähnliche Klage ein. Midjourney hat argumentiert, dass das Training mit urheberrechtlich geschützten Bildern durch Fair Use geschützt sei.
Der aktuelle Streitpunkt entstand, nachdem ein Richter Berichten zufolge entschieden hatte, dass die Studios einige Informationen über ihre generative KI-Aktivitäten herausgeben müssen, allerdings nur dort, wo diese Aktivitäten zu verbraucherorientierten Ausgaben führten. Midjourney versucht nun, diese Einschränkung aufzuheben.
Wie TechCrunch beschreibt, argumentiert Midjourney, dass der engere Umfang es den Studios ermögliche, selektiv nur das Material vorzulegen, das ihrer Sache nützt. Aus Sicht des Unternehmens könnten breitere interne Unterlagen zeigen, dass dieselben Rechteinhaber, die wegen KI-generierter Bilder klagen, möglicherweise auch mit KI für Aufgaben wie Storyboarding, Konzeptentwicklung oder Ideenfindung experimentieren.
Das ist wichtig, weil Urheberrechtsfälle mit KI nicht nur darum gehen, ob ein Modell mit geschützten Werken trainiert wurde. Es geht auch um angebliche Marktverdrängung und kommerzielle Schäden. Wenn ein Kläger behauptet, ein KI-System schade Lizenzmärkten oder verdränge von Menschen geschaffene Arbeit, könnte der Nachweis, dass der Kläger ähnliche Systeme intern nutzt, diese Theorie verkomplizieren, auch wenn er die Rechtsfrage für sich allein nicht löst.
Berichten zufolge verlangt Midjourney außerdem alle Prompts, die die Studios in Midjourney verwendet haben, sowie die Ausgaben, die diese Prompts erzeugt haben, nicht nur die Prompts, die die in den Klagen hervorgehobenen angeblich rechtsverletzenden Ergebnisse erzeugten. Diese Forderung deutet darauf hin, dass das Unternehmen ein vollständigeres Bild davon erhalten möchte, wie die Studios Midjourney getestet haben, was sie erzeugen konnten und ob ihre eigenen Nutzungsmuster Teile ihrer Ansprüche untergraben.
Midjourneys Schriftsatz, wie ihn TechCrunch zitiert, stellt die zurückgehaltenen Dokumente als möglicherweise aufschlussreich dafür dar, ob die Studios „genau das tun, wofür sie Midjourney verklagen“. Das ist die Sprache eines Prozessparteivertreters, keine feststehende Tatsache. Dennoch verweist sie auf eine breitere Verteidigungsstrategie, die in KI-Urheberrechtsstreitigkeiten inzwischen üblich ist: zu zeigen, dass etablierte Akteure öffentlich Praktiken des Modelltrainings ablehnen, die sie privat möglicherweise tolerieren, erproben oder nachbilden.
Das von TechCrunch erneut zitierte Beispiel des Unternehmens ist die interne Modellentwicklung für Storyboarding oder Content-Ideation. Wenn Studios für solche Zwecke Bildgenerierungs-Workflows aufbauen, scheint Midjourney zu glauben, das könne dabei helfen zu argumentieren, dass solche Praktiken entstehender Branchenstandard statt eindeutige Urheberrechtsverletzung seien. Ob ein Gericht diese Argumentation am Ende akzeptiert, ist eine andere Frage. Die interne Nutzung generativer KI würde nicht automatisch beweisen, dass ein Studio mit unlizenzierter urheberrechtlich geschützter Literatur trainiert hat, und sie würde auch Midjourneys eigene Trainingsmethoden nicht automatisch legitimieren.
Aus prozessualer Sicht ist das Begehren jedoch strategisch. Die Beweisaufnahme zur internen KI-Nutzung könnte Unterlagen zu Experimenten, Beschaffung, Richtlinien, Anbieterbeziehungen oder Annahmen beim Modelltraining ans Licht bringen. Selbst wenn diese Unterlagen den rechtlichen Maßstab nicht verändern, könnten sie beeinflussen, wie ein Richter oder eine Jury die praktische Realität der KI-Adoption in Hollywood bewertet.
Für KI-Unternehmen, die den Fall beobachten, ist das eine Erinnerung daran, dass sich Urheberrechtsstreitigkeiten zunehmend in einen Wettstreit um Arbeitsablauf-Beweise verwandeln. Fragen zu Trainingsdaten bleiben zentral, aber Gerichte sollen auch bewerten, welche Formen der internen Unternehmensnutzung als normal, riskant, wettbewerbsrelevant oder schädlich gelten.
Die Studios haben sich gegen Midjourneys weitergehende Anträge auf Beweisaufnahme gewehrt. TechCrunch berichtet, dass der führende Anwalt David Singer den Antrag des Unternehmens zuvor als „fishing expedition“ bezeichnet habe. Singer sagte zudem, die Studios versuchten nicht, KI-Technologie zu stoppen oder Midjourneys Geschäft zu beenden, sondern wollten nur, dass das Unternehmen aufhört, Filme und TV-Shows zu kopieren und Werke zu verbreiten oder zu erstellen, die unautorisierte Versionen berühmter Figuren enthalten.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Rechteinhaber aus der Medienbranche haben sich in öffentlichen Schriftsätzen und Presseäußerungen im Allgemeinen bemüht, nicht technikfeindlich zu wirken. Ihre bevorzugte Position war enger gefasst: Generative KI kann weiter bestehen, aber nicht in einer Form, die geschützte Figuren, Stile oder urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis reproduziert.
Für Disney, Universal und Warner Bros. hilft die engere Darstellung auch dabei, eine Grenze zwischen internen Experimenten und externer Kommerzialisierung aufrechtzuerhalten. Ein Studio könnte argumentieren, dass selbst wenn es generative KI in kontrollierten internen Kontexten einsetzt, das einen externen Modellanbieter nicht davon entschuldigt, urheberrechtlich geschütztes Material zu trainieren oder Ausgaben zu verbreiten, die geschützten Figuren in großem Maßstab ähneln.
Genau hier dürfte der Streit weitergehen. Midjourney scheint Beweise haben zu wollen, die die Unterscheidung der Studios zwischen interner Nutzung und externer Verletzung verwischen. Die Studios hingegen scheinen den Fall auf angebliches Kopieren und die Verbreitung von Ausgaben begrenzen zu wollen.
Die Berichterstattung zu dieser Geschichte basiert auf TechCrunchs Darstellung von Gerichtsunterlagen und früheren Aussagen der Parteien. Das zugrunde liegende Ereignis ist keine Produkteinführung und kein öffentlicher Benchmark, sondern ein verfahrensrechtlicher Schritt in einer laufenden Klage. Das bedeutet, dass mehrere wichtige Punkte weiterhin unbestätigt oder ungeklärt sind.
Erstens ist Midjourneys Behauptung, eine breitere Beweisaufnahme würde vergleichbares Verhalten der Studios offenlegen, eine Behauptung eines Beklagten, der sich prozessuale Vorteile verschaffen will. Der von TechCrunch zusammengefasste Schriftsatz deutet die Möglichkeit an, dass Studios generative Systeme intern trainieren oder nutzen könnten, aber die vorliegende Berichterstattung belegt weder den Umfang, noch die Methoden, noch die Datenquellen oder die Rechtmäßigkeit solcher Arbeiten.
Zweitens scheint die frühere Entscheidung des Richters, wie TechCrunch sie beschreibt, eine Offenlegung zu verlangen, die an verbraucherorientierte Ausgaben anknüpft. Ohne den vollständigen Gerichtsbeschluss in den Quellen ist der genaue Umfang dieser Verpflichtung aus der Berichterstattung allein nicht vollständig ersichtlich.
Drittens bleiben die zugrunde liegenden Urheberrechtsansprüche gegen Midjourney umstritten. Die Studios machen eine Verletzung durch aus Figuren abgeleitete Ausgaben geltend, während Midjourney sagt, seine Trainingspraktiken fielen unter Fair Use. Über diese Kernfrage wird hier kein endgültiges Urteil berichtet.
Kurz gesagt: Die stärksten Behauptungen im aktuellen Streit sind Prozessbehauptungen, keine feststehenden Fakten. Entwickler und Käufer sollten sie als Teil eines gegnerischen Verfahrens lesen und nicht als bestätigte Beweise dafür, wie Disney, Universal, Warner Bros. oder Midjourney tatsächlich interne Systeme trainiert oder eingesetzt haben.
Für Teams, die kreative KI-Produkte entwickeln, zeigt der Fall, dass das Risiko der Beweisaufnahme inzwischen über Datensätze hinausgeht. Wenn ein Unternehmen Bildgenerierung für Medien-, Werbe-, Design- oder Preproduction-Workflows anbietet, kann die interne Kundennutzung rechtlich relevant werden, wenn Kläger Marktverdrängung oder Substitution geltend machen.
Das hat praktische Folgen für Enterprise-KI-Anbieter. Produktteams benötigen möglicherweise klarere Protokollierung, Aufbewahrung und Governance rund um Prompts, Ausgaben und Modellherkunft. Sie brauchen möglicherweise auch ausdrücklichere Kundenverträge zu Trainingsdaten, zulässiger Nutzung, Freistellungen und Prüfzugriff. Die Forderung nach vollständigen Prompt-Historien bei Midjourney ist ein konkretes Signal: Prompt-Aufzeichnungen sind nicht nur Produkttelemetrie; in manchen Kontexten können sie zu Beweismitteln werden.
Für Studios und andere Großunternehmen ist der Streit eine Warnung, dass interne Experimente nicht privat bleiben müssen, wenn ein Unternehmen zugleich Ansprüche gegen externe Anbieter erhebt. Je mehr Organisationen generative KI für Ideenfindung, Storyboarding oder Konzeptarbeit einsetzen, desto schwieriger könnte es werden, eine saubere Trennung zwischen „wir lehnen diesen Markt ab“ und „wir nutzen ähnliche Tools im Haus“ aufrechtzuerhalten.
Auch der breitere Enterprise-KI-Markt sollte den Wettbewerbsaspekt beachten. Wenn große Medienunternehmen interne generative Systeme bauen oder testen, stützt das die Sicht, dass etablierte Akteure sowohl rechtlichen Schutz als auch strategische Flexibilität wollen. Sie könnten externe Plattformen wie Midjourney angreifen und gleichzeitig in proprietäre kreative Pipelines investieren.
Das nächste konkrete Signal ist, ob das Gericht Midjourneys Antrag stattgibt, die Beweisaufnahme über verbraucherorientierte Ausgaben hinaus auszudehnen. Eine Entscheidung zugunsten des Unternehmens könnte mehr interne KI-Dokumentation von Disney, Universal und Warner Bros. offenlegen und möglicherweise beeinflussen, wie andere Beklagte in KI-Urheberrechtsfällen ähnliche Anträge formulieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob offengelegte Materialien, falls sie produziert werden, nur die Nutzung von Tools betreffen oder weiter in Modellentwicklung und Trainingspraktiken hineinreichen. Das sind sehr unterschiedliche Kategorien. Die interne Nutzung generativer Software bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Studio Modelle mit unlizenzierter Datenbasis trainiert hat.
Außerdem lohnt es sich zu beobachten, ob dieser Streit die Bereitschaft zu einem Vergleich verändert. Auseinandersetzungen über die Beweisaufnahme können die Kosten und Reputationsrisiken auf beiden Seiten erhöhen. Wenn eine Partei glaubt, dass eine breitere Offenlegung schädlich sein könnte, beeinflusst das die Verhandlungsposition.
Schließlich könnte dieser Fall zu einem Bezugspunkt für andere Streitigkeiten über KI-Bildgenerierung, berühmte Figuren und Fair Use werden. Auch ohne endgültiges Sachurteil können Entscheidungen zur Beweisaufnahme beeinflussen, wie künftige Kläger und Beklagte ihre Argumente strukturieren.
Der wichtigste Teil dieser Geschichte ist nicht, dass Midjourney und Hollywood beim Urheberrecht uneins sind; das war bereits klar. Auffällig ist der Streit über die interne KI-Nutzung als Beweismittel. Die Gerichte sollen nicht nur bewerten, was Modelle ausgeben, sondern auch, wie ganze Branchen sie hinter den Kulissen einsetzen.
Für Entwickler bedeutet das, dass Compliance nicht bei Erzählungen über das Modelltraining enden kann. Governance rund um Prompts, interne Pilotprojekte, Kunden-Workflows und Herkunftsnachweise wird Teil des Wettbewerbsstapels. Für Unternehmen, besonders in den Medien, ist die Lehre ebenso deutlich: Wer Drittanbieter von KI vor Gericht angreifen will und zugleich intern generative KI einsetzt, sollte davon ausgehen, dass die eigenen Nutzungsmuster Teil des Falls werden könnten.